Was passiert, wenn was passiert:

Unser Service im Schadenfall

Dank nachhaltigem Qualitätsmanagements sind Ihre Sendungen bei KDE in guten Händen: die Schadensquote liegt bei < 0,001 %, die Gefahr eines Sendungsverlustes ist noch geringer. Für den äußerst seltenen Fall, dass doch einmal etwas passiert, ist uns eine zügige und partnerschaftliche Schadenabwicklung ein großes Anliegen. Aus diesem Grund haben wir Ihnen die folgenden Informationen zusammengestellt. Für eine weitergehende Beratung stehen Ihnen unser KDE Schadenservice gerne zur Verfügung.


Was kann ich selbst tun, um einen Schaden zu vermeiden?

Eine normgerechte Verpackung gemäß Verpackungsrichtlinien liegt in der Verantwortung des Versenders. Unverpackte Ware ist nicht versicherbar.
Wenn Sie un- oder teilverpackte Ware dennoch versenden müssen, informieren Sie vorab unsere Disposition und weisen auch unsere Kuriere darauf hin. Wir werden den Transport mit größter Sorgfalt und Umsicht durchführen.


Wie ist meine normgerecht verpackte Sendung bei KDE versichert?

Gesetzliche Haftung: Die im Transportgewerbe gültige Haftung gemäß ADSp / HGB ist aktuell auf 8,33 Sonderziehungsrechte je KG (kurz: SZR) beschränkt. Der Wert eines SZR schwankt, die aktuellen Werte finden Sie hier: http://www.tis-gdv.de/tis/bedingungen/szr/szr2017.htm

Haftungserweiterung: KDE bietet Ihnen optional eine Haftungserweiterung zu den gesetzlichen Mindestanforderungen und den gängigen Geschäftsbedingungen an. Für nationale Sendungen im Direktverkehr ist eine Haftungserweiterung auf 40 SZR je KG möglich, im Bereich Overnight
sogar eine gewichtsunabhängige Haftungserweiterung auf EUR 2.500,00 je Sendung.
Kosten: abhängig vom Warenwert. Fragen Sie unseren Disponenten vor Transportbeginn, er nennt Ihnen den Preis und erledigt alle Formalitäten für Sie.

Warentransportversicherung: Internationale Sendungen können nicht über die Haftungserweiterung mit 40 SZR abgesichert werden. Auch gibt es Sachverhalte, für die der Spediteur kraft Gesetz gar nicht haftet, weil beispielsweise unabwendbar. Eine Warentransportversicherung schützt hier im Rahmen einer sogenannten Allgefahrendeckung und leistet Schadenersatz bis zur Höhe des Warenwertes ungeachtet von bestehenden Haftungsvorschriften und Höchstgrenzen.
Kosten: abhängig vom Warenwert. Fragen Sie unseren Disponenten vor Transportbeginn, er nennt Ihnen den Preis und erledigt alle Formalitäten für Sie.

Beispiel: Sie haben eine Sendung im innerdeutschen Direktverkehr mit einem Gewicht von 3.000 kg und einem Warenwert von EUR 50.000,00. Die Sendung wird komplett zerstört, weil …


Variante 1: … das Fahrzeug wegen eines Reifen Platzers ins Schleudern gerät und umkippt.

Gesetzliche Haftung im Transportgewerbe: KDE haftet mit max. 8,33 SZR (3.000 kg x 8,33 SZR (ca. EUR 1,27) = ca. EUR 31.737,30). Es besteht eine Unterdeckung von EUR 18.262,70.
Mit KDE vereinbarte Haftungserweiterung zu 4,50 EUR netto: KDE haftet mit max. 40 SZR (3.000 kg x 40 SZR (ca. EUR 1,27) = ca. EUR 152.400,00).
D. h. Haftungshöchstgrenzen sind nicht berührt, Sie bekämen den vollen Warenwert mit EUR 50.000,00 ersetzt.

Variante 2: wie Variante 1, es handelt sich aber um eine Sendung ins Ausland.
Gesetzliche Haftung im Transportgewerbe: KDE haftet mit max. 8,33 SZR (3.000 kg x 8,33 SZR (ca. EUR 1,27) = ca. EUR 31.737,30). Es besteht eine Unterdeckung von EUR 18.262,70.
Mit KDE vereinbarte Warentransportversicherung (02/2017: 78,00 EUR netto bei einem Warenwert von 50.000,00 EUR): KDE haftet für den vollen Betrag von 50.000,00 EUR.

Variante 3: … unserem am Stauende stehenden Fahrzeug ein anderer LKW auffährt.
Gesetzliche Haftung im Transportgewerbe: KDE haftet nicht wegen eines sog. unabwendbaren Ereignisses und schuldet keinerlei Schadenersatz.
Mit KDE vereinbarte Warentransportversicherung: KDE haftet für den vollen Betrag von 50.000,00 EUR.

Was ist formal zu beachten, damit mein Schaden zügig reguliert wird?
Damit die Versicherung bei einem Schadensfall reguliert, bitten wir Sie um Beachtung folgender Regeln (nach § 438 Schadensanzeige HGB).

1. Prüfung der Ware bei Entgegennahme: Verdeckte Schäden werden nur schwer von der Versicherung reguliert, deshalb prüfen sie sorgfältig bei Übernahme die Sendung. Öffnen Sie gegebenenfalls die Verpackung.

2. Dokumentation des Schadens

  • Vermerken Sie sichtbar auf allen Durchschlägen des Frachtpapiers Art und Umfang der Beschädigung. Lassen Sie den Fahrer auf allen Durchschlägen sichtbar Ihren Vermerk gegenzeichnen. Achtung: Quittierungen „unter Vorbehalt“ sind einer „reinen Quittung“ gleichzusetzen und als Schadenmeldung rechtlich unwirksam.
  • Notieren Sie den Namen des Kuriers und das Fahrzeugkennzeichen.
  • Machen Sie Fotos der Beschädigung.
  • Verwahren Sie die beschädigte Sendung auf, bis diese durch einen Gutachter besichtigt wurde oder bis wir Sie über die weitere Verwendung benachrichtigen.


3. Schriftliche Haftbarhaltung an KDE binnen max. 5 Werktagen:
Senden Sie binnen max. 5 Werktagen nach Ablieferung der Sendung (bei verdeckten Schäden sofort nach Entdecken) eine schriftliche Haftbarhaltung an den zentralen Schadenservice der KDE Transport GmbH, Kontaktdaten (s.u.). KDE meldet auf Basis Ihrer schriftlichen Haftbarhaltung den Schaden der Versicherung.

4. Falls Sie eine eigene Transportversicherung haben, melden Sie dieser parallel den Schaden und teilen uns Ihre Versicherungsdaten mit.

5. Senden Sie schnellstmöglich folgende Unterlagen an den KDE Schadenservice:

  • Kopie des Frachtbriefes/Fahrschecks
  • Kopie des Lieferscheins
  • Fotos der Beschädigungen
  • Eine Schadenrechnung adressiert an KDE
  • Eine Kopie der zugrundeliegenden Handelsrechnung (gerichtet an den Empfänger)
  • Einen Nachweis über den Einkaufswert des Versandgutes oder der vereinbarten Marge

Beachten Sie Ihre Schadenminderungspflicht: Sie sind bei der Entstehung und bei der Abwicklung verpflichtet, den Schaden für den Schädiger so gering wie möglich zu halten (§§ 62, 63 VVG). Es dürfen nur Kosten in der Höhe der Selbstkosten kalkuliert werden, keine Kalkulation auf Basis von Verkaufspreisen.

Sobald alle Unterlagen vorliegen, beginnt der Regulierungsprozess.

Übersicht über den Ablauf einer Schadenregulierung

Damit wir Ihr Anliegen zügig und zielgerichtet bearbeiten können, senden Sie bitten sämtliche Unterlagen und Fragen rund um das Thema „Schäden“ direkt an unseren Schadenservice.

  • Kunde: Schriftliche Haftbarhaltung an KDE innerhalb von 5 Arbeitstagen
  • Kunde: Evtl. Information an Ihren Transportversicherer
  • KDE: Vorsorgliche Meldung an unsere Transportversicherung
  • Kunde: Übersendung der erforderlichen Dokumente an KDE (s. Punkt 5)
  • KDE/ Kunde: Gemeinschaftliche Klärung des Leistungsanspruches
  • KDE: Evtl. Besichtigung des Schadens durch Gutachter
  • KDE: Regulierung

KDE Transport GmbH, Schadenservice, Willi-Grasser-Str. 18, 91056 Erlangen

E-Mail: schadenservice@kde-kurier.de // Tel. +49 9131 / 9720-135