
Strecke: Bundesweit ab Metropolregionen Nürnberg und Frankfurt
Herausforderung: Absolute Termintreue, Rechtssichere Zustellung
Ausschreibungsunterlagen, Gerichtsunterlagen, Kündigungen – es gibt Dokumente, bei denen eine fristgerechte und nachweisliche Zustellung elementar sind. Der Versender trägt hier in aller Regel die volle Darlegungs- und Beweislast – für Zugang und genauen Zugangszeitpunkt. Viele Kunden – Unternehmen wie öffentliche Einrichtungen – beauftragen deshalb KDE für ihre rechtssichere Zustellung. Wir haben an unseren Standorten speziell geschulte Kuriere, die solche Dokumente per Botenfahrt persönlich zustellen. Und diese Kuriere waren es, die meinten, es wäre mal an der Zeit, dass auch sie im Newsletter Erwähnung finden. Völlig zu Recht!
Was bedeutet rechtssichere Zustellung?
Bei einer rechtssicheren Zustellung dokumentiert der KDE-Kurier alle Transportschritte und kann als Zeuge für die Zustellung fungieren. Der Kurier stellt persönlich zu, der Empfänger bestätigt den Empfang mit Datum, Uhrzeit und Unterschrift. Empfänger nicht angetroffen? Annahmeverweigerung? In diesen Fällen kann der Kurier nach Rücksprache die Sendung in den Briefkasten des Empfängers werfen. Der Einwurf wird per Foto mit Datum/ Uhrzeit dokumentiert. Die Rechtslage bietet diese Möglichkeit der Zustellung per Briefkasteneinwurf, sofern der Briefkasten eindeutig dem Empfänger zugeordnet werden kann. Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme zu rechnen ist. Maßgeblich ist die objektive Möglichkeit der Kenntnisnahme, nicht deren tatsächliche Wahrnehmung (BAG, Urteil vom 20. Juni 2024, Az. 2 AZR 213/23).
Als Zustellzeitpunkt gilt dann der Zeitpunkt, zu dem mit der nächsten Entnahme aus dem Briefkasten zu rechnen ist. Mindestens ein Tag Vorlauf vor Fristende ist deshalb anzuraten. Ein Urlaub des Empfängers verhindert übrigens in aller Regel nicht die fristgerechte Zustellung. Wichtiger Hinweis: Wird dem Kurier ein verschlossener Umschlag übergeben, kann er nur Zeuge für die Zustellung des Umschlags sein. Bei besonders hohen Anforderungen sollte dem Kurier deshalb der Inhalt vor dem Kuvertieren gezeigt werden. Allerdings ist der Datenschutz zugleich zu beachten, weshalb die meisten Versender auf diesen Schritt verzichten.
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